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Alkohol & Drogen am Steuer

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und haben oftmals gravierende Folgen für den Führerscheinbesitzer. Die dramatische steigende Verkehrsdichte und der berufliche Zeit- und Arbeits- und Leistungsdruck sind die wesentlichen Gründe für das starke Ansteigen der strafrechtlichen Verkehrsdelikte.

Grundsätzlich ist geringer Alkoholkonsum zulässig, erst ab einem Wert von 0.5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese wird nach dem neuen Bußgeldkatalog (Anhebung seit Februar 2009) entsprechend mit 500 EURO Geldbuße und 4 Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Häufig ist das Verhalten aber nicht nur als Ordnungswidrigkeit anzusehen, sondern als Straftat. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie mit mindestens 0,3 Promille Alkohohl (oder Drogen) erwischt wurden und haben sog. Fahrfehler begangen (sind Schlangenlinien gefahren, sind in den Gegenverkehr gekommen oder haben einen Unfall verursacht) oder Sie sind mit mehr als 1,1 Promille Auto gefahren. Dann droht Ihnen ein Strafverfahren mit zumindest Geldstrafe (ca. 1,5 Monatsnettoeinkünfte, 7 Punkte und ca. 12 Monate Führerscheinentzug). Zudem kommt eine sog. MPU in Betracht (siehe MPU).

Ähnliches gilt auch im Falle von Drogenkonsum. Dort gibt es keine Grenzwerte wie beim Alkohol, die Folgen sind oftmals ähnlich.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, viele Fehler und Kosten können dadurch ggf. verhindert werden.

Wenn es um ein solches strafrechtliches Vergehen geht, ist zudem die Fahrerlaubnis konkret in Gefahr, denn das Strafgesetzbuch sieht für eine Straßenverkehrsgefährdung die Entziehung des Fahrerlaubnis vor. Dann ist erst mal für mindestens 6 Monate der Führerschein entzogen. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass jemand, der eine der oben genannten Taten begeht, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt.

Wenn es um ein solches strafrechtliches Vergehen geht, ist zudem die Fahrerlaubnis konkret in Gefahr, denn das Strafgesetzbuch sieht für eine Straßenverkehrsgefährdung die Entziehung des Fahrerlaubnis vor.

Aber damit noch nicht genug: Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis (in einem späteren gerichtlichen Verfahren) entzogen werden wird, so kann das Gericht dem Beschuldigten durch Beschluss die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Dies kann passieren, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist und meist ohne dass der Beschuldigte die getroffene Entscheidung mitbekommt, bis er einen entsprechenden Beschluss vom Amtsgericht im Briefkasten hat, oder sogar die Polizei vor der Tür steht und den Führerschein abholen will.

Daher: Fahren Sie rücksichtsvoll und vorsichtig, dann müssen wir uns nicht kennen lernen.

Wenn Ihnen doch etwas vorgeworfen wird: Lassen Sie sich vor jeder Aussage vor der Polizei immer anwaltlich beraten. Denn laienhafte Aussagen können schnell juristische Nachteile nach sich ziehen, die es unbedingt zu vermeiden gilt.

Ein wichtiger Tipp:

Schließen Sie rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung (am besten ohne Selbstbeteiligung) ab.

P.S. Selbstverständliche berate und vertrete ich Sie auch gerne bei anderen verkehrsrechtlichen Delikten, wie z.B. Nötigung, Beleidigung, fahrlässiger Körperverletzung u.a.