Rechtsanwaltskanzlei Oliver Knapp - Oberursel / 2020 zum 5. Mal Focus Top Rechtsanwalt

Kanzleiphilosophie

Rechtsanwalt Oliver Knapp wird mit Ihnen ausführlich, an Ihren persönlichen Vorgaben und Vorstellungen orientiert, sachliche Problemlösungen, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage, entwickeln.

Dafür erhalten Sie immer kurzfristig einen Besprechungstermin, sei es persönlich oder telefonisch. Selbstverständlich werden Sie auch immer über die Vorgehensweise und die Entwicklungen Ihres Falles informiert, in dem sichergestellt ist, dass alle wesentlichen Vorgänge Ihnen zeitgleich postalisch oder telefonisch mitgeteilt werden.

Sie profitieren dabei aus der seit 1990 gewonnen Erfahrung, auf die sich Herr RA Knapp in inzwischen mehreren tausend Fällen und zusätzlich durch umfangreiche juristische als auch „technische und praktische„ Fortbildung (Fragen Sie nach der aktuellen Teilnahme-Seminarübersicht) spezialisiert hat.

Im Bereich des Verkehrsstrafrecht und der Bußgeldverfahren hat er für Sie umfangreiche Informationen und Informationsmaterial parat, mit denen er Ihnen helfen kann, z.B. bei einem Führerscheinentzug wegen einer Alkoholfahrt oder des Erreichens der Punkte-Obergrenzen, auch eine MPU-Prüfung zu bestehen.

Er wird Sie außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten und Ihnen helfen, „Ihr gutes Recht“ durchzusetzen.

Herr Ra Knapp ist (fast) ausschließlich im auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten- (auch Bußgeldrecht oder OWI genannt) tätig.

In fachübergreifenden Rechtsfällen setzt er auf die Kooperation mit anderen Anwaltskollegen, so dass immer eine optimale Betreuung und Interessenvertretung möglich ist.

Im Oktober 2020 hat das Nachrichtenmagazin Focus Rechtsanwalt Oliver Knapp zum fünften Mal in die Liste der deutschen Top-Anwälte aufgenommen; siehe Focus Spezial-Hefte der entsprechenden Jahre (2020, 2019, 2017, 2016, 2013).

Oliver Knapp, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Berufstätigkeit:

Spezialisierung und Fachgebiete:
Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren, Auto-Vertrags- und Werksvertragsrecht alles „rund ums Auto“

Persönlicher Werdegang:

Ich, Oliver Knapp, gebürtiger Bad Homburger des Jahrgangs 1960, habe Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main studiert und legte meine erste juristische Staatsprüfung im Jahre 1986 ab.

Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete ich am Amtsgericht bzw. Oberlandesgericht Frankfurt und der Stadt Bad Homburg v.d.H. ab. Die Ausbildung schloss ich mit der zweiten juristischen Staatsprüfung 1989 in Wiesbaden erfolgreich ab.

Neben einem sechsmonatigem Praktikum bei der Firma KHD leitete ich in den Jahren 1986 bis 1988 die Rechtsabteilung einer Marketingagentur in Bad Homburg.

Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main übe ich die Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei seit 1990 aus.

Seit 2002 bin ich ausschließlich in dem Tätigkeitsgebiet Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnisrecht tätig.