Rechtsanwaltskanzlei Oliver Knapp - Oberursel / 2020 zum 5. Mal Focus Top Rechtsanwalt

Bußgeldrecht

Die guten Nachrichten für Sie:

Auch in den vergangenen Monaten, wie auch in den vergangenen Jahren schon, konnte wieder eine Vielzahl von Bußgeldverfahren zur Einstellung gebracht werden. Es gab eine Vielzahl von Freisprüchen oder auch ganz erhebliche Strafmaßreduzierungen.

In einer Vielzahl der Fälle waren die Messungen durch die eingesetzte Messtechnik bedingt, schlicht falsch.

Die eingesetzten Geräte wurden zum Teil fehlerhaft oder nachlässig bedient und/oder die Beweisführungen waren mangelhaft und gar unzulässig. Sehr oft werden die hochkomplexen Geräte von „Personen„ bedient, die dafür nicht ausgebildet und/oder nicht weitergebildet sind.

Die Erfolge hierbei waren der immer weitergehenden Aufdeckung Zulassungs- und Messskandale hinsichtlich der Geschwindigkeitsmessverfahren zu verdanken. Selbst das OLG Frankfurt hat in 2017 (erneut) festgestellt, dass es unblaubliche Skandale bei der Anmietung von „Messgeräten„ und der Anmietung von „Personal„ bei privaten Anbietern gibt. Seit Sommer 2017 werden zig tausende von Verfahren in Hessen deshalb eingestellt. Der Unterzeichner hatte eine solch unzulässige Praxis z.B. schon 2004 am Amtsgericht Alsfeld und Offenbach erfolgreich angegriffen, doch wurde dies in den letzten Jahren in der Justiz „schlicht vergessen“ bzw. ignoriert.

Es ist trotz modernster Messtechnick, oder vielleicht gerade wegen der software-berechneten Mess-Ergebnis-Daten, kein Ende der Fehlerhaftigkeit der Messwerte abzusehen.

Es gilt dabei der Techniker-Grundsatz: „es gibt keine fehlerfreie Software, was mathematisch einwandfrei auch zu beweisen ist.“ Bill Gates kann ein Lied davon singen.

Weiterhin stehen die hochkomplexen Lasergeräte (z.B. wegen des Verstoßes gegen die Bauartzulassung, Verstoß wegen der Verletzung des fairen Verfahrens – Beweismittelzugangsvereitelung etc.) und sog. Lichtschranken im Visier der besonderen Überprüfungen, ebenso natürlich auch die alten, längst überholten Hand-Lasermessungen, Radarmessungen und Boden-Sensormessungen im Visier der notwendigen Überprüfungen.

Bei verschiedenen Gerätetypen ist es Sachverständigen gelungen, systembedingte Fehlmessungen bzw. Verstöße gegen die Bauartzulassung nachzuweisen.

Dies hören die Hersteller, Polizeibehörden und Gerichte (!) natürlich nur höchst ungern … müssen es aber immer wieder zur Kenntnis nehmen! (vergl. Amtsgericht Mannheim, Muster-Beschluss vom 30.11.2016).

Erfreulich dabei ist, dass meine seit über 20 Jahren erhobene Forderung, Geräte und deren Messtechnik überprüfbar zu machen, langsam Fortschritte macht.

Durch die von mir seit Jahren ständig wiederholte Forderung nach qualifizierten Sachverständigen, haben sich nunmehr viele Sachverständige fortgebildet und sich zum öffentlich vereidigten und bestallten Sachverständigen ernennen lassen. Einhergehend mit dieser Qualifizierung haben sich die Sachverständigen erfreulicherweise auch intern vernetzt und steigern damit kontinuierlich das Wissen und den Druck auf die Hersteller und auf die für Messtechnik zuständige Bundesbehörde PTB.

Aber auch bei den älteren Messgeräten werden immer wieder Fehlmessungen und Fehlbedienungen offenbar, die zu einer Unverwertbarkeit der Ergebnisse führen.

Es gibt aber auch höchst unerfreuliche Nachrichten:

Diese bisher so erfolgreiche Aufdeckung der Fehlerquellen wird in der Zukunft noch um so wichtiger, da der Gesetzgeber ständig an erheblichen Maßnahmen zur Strafverschärfung feilt.

In der längeren Vergangenheit hatte der ehemalige Bundesverkehrsminister Tiefensee die „Tarife“ für Raser, Drängler und Alkoholsünder schon erhöht. Seine Devise lautete: „Nur wenn es im Geldbeutel wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern.“ Der jetzige Minister hat aktuell noch erheblich drauf gesattelt …

Diese Maßnahmen sollen den Bemühungen um die angebliche Verkehrssicherheit dienen. Dass in diesem Zusammenhang auch gleich ein paar „Kavaliersdelikte“ in den deutlich erhöhten Preiskatalog aufgenommen wurden, bleibt vorsorglich unerwähnt.

Ab Mai 2014 wird schon ab 8 Punkten der Führerschein entzogen, ab 4 Punkten soll man in die *teure Nachschulung*. Zudem soll die Messdichte (Anzahl der Messgeräte) noch weiter drastisch erhöht werden!

Sollten Sie Punkteeintragungen haben, lassen Sie sich dringend dazu beraten.

Alles im Dienste der Verkehrssicherheit oder doch ein Großteil davon einfach Abzocke?

Die Zukunft wird zeigen, wohin diese Reise geht und wie die Polizeibehörden vor Ort damit umgehen (z.B. die Auswahl der Messplätze).

Es bleiben daher auch in der Zukunft erhebliche Zweifel an der Gewinnung und Auswertung der Messergebnisse bestehen und ich werde mich auch weiterhin für Sie durch ständige Fort- und Weiterbildung, besonders im Technik-Bereich bemühen, die entstehenden Fehlerquellen aufzuzeigen und die Messergebnisse zu widerlegen.

Trotzdem gilt: Fahren Sie vorsichtig und angepasst, dann werden Sie meine Hilfe nicht – oder nur selten – benötigen.

Bitte erkundigen Sie sich bei mir, bevor Sie mit Behörden in Kontakt treten. Oftmals verschlechtern Sie dadurch Ihre Ausgangssituation.

Expertentip:

Schließen Sie rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung (am besten ohne Selbstbeteiligung und ohne sogenannte Mediationsverpflichtung) ab.

Gerne berate ich Sie auch hierzu.